ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Summit Media GmbH · Kirchstrasse 7 · CH-3780 Gstaad · Schweiz Gültig 2026/2027
§ 1 Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Leistungen der Summit Media GmbH gegenüber Auftraggebern in der Schweiz und der EU: Konzeption, Consulting, Texterstellung, Redaktion, Grafikdesign, Bild-, Buch- und Videoproduktion sowie KI-Projekte. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Kostenvoranschlag, Auftragserteilung und Purchase Order Vor Beginn erstellt der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag (KVA). Die Arbeit beginnt erst nach schriftlicher Genehmigung. Anschliessend stellt der Auftraggeber eine Purchase Order (PO) aus, die als verbindliche Auftragserteilung gilt. Änderungen erfordern einen aktualisierten KVA und eine neue PO.
§ 3 Leistungserbringung, Qualitätssicherung und KI Der Auftrag gilt mit Einreichen der Arbeit als erfüllt. Der Auftragnehmer führt vor Lieferung eine interne Qualitätsprüfung durch; die abschliessende redaktionelle Prüfung vor Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. KI-gestützte Werkzeuge werden als professionelle Assistenzwerkzeuge eingesetzt — für Recherche, Brainstorming und Ideenfindung. Alle gelieferten Inhalte werden von menschlichen Fachleuten konzipiert, verantwortet und freigegeben. Bei Aufträgen mit vertraulichen Daten werden ausschliesslich DSGVO-konforme KI-Tools mit Servern in der Schweiz/EU oder lokale Sprachmodelle auf eigener Infrastruktur eingesetzt. Im Honorar inbegriffen ist eine (1) Feedbackrunde; weitere Runden werden als Mehraufwand verrechnet.
§ 4 Honorar und Preisliste Alle Rechnungen werden in Euro (EUR) ausgestellt und auf das EUR-Konto der Summit Media GmbH bezahlt. Für Auftraggeber in der Schweiz: zzgl. gesetzlicher MWST soweit anwendbar; Umrechnung zum Tageskurs. Für Auftraggeber in der EU: ohne Schweizer MWST gemäss Art. 8 MWSTG (Reverse-Charge-Regelung). Ab EUR 1’500 kann eine Anzahlung von einem Drittel verlangt werden.
§ 5 Reisekosten Reisekosten (Anfahrt und Übernachtung, keine Verpflegung) werden nach Beleg zum Selbstkostenpreis verrechnet. Bei erheblichem Reiseaufwand erfolgt vorab eine schriftliche Kostenschätzung zur Genehmigung.
§ 6 Zahlung und Purchase Order Rechnungen sind sofort bei Lieferung fällig (payable immediately net), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Jede Rechnung muss die PO-Nummer des Auftraggebers ausweisen. Bei Nichtzahlung können weitere Leistungen sistiert werden.
§ 7 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Datenübergabe Alle erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Nach vollständiger Leistungserbringung stellt der Auftragnehmer auf Verlangen alle projektbezogenen Rohdaten zur Verfügung (z. B. offene Daten, Interviewaufzeichnungen), soweit diese nicht dem Urheberrecht oder Geheimhaltungsinteressen unterliegen. Bei Veröffentlichung ist der Auftragnehmer angemessen als Urheber zu nennen.
§ 8 Vertraulichkeit Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen streng vertraulich — auch nach Auftragsabschluss. Besteht ein separates NDA, gehen dessen Bestimmungen diesen AGB vor.
§ 9 Haftung Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Soweit ein NDA besteht, gelten dessen Haftungsregelungen ergänzend.
§ 10 Datenschutz Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verarbeitet, gemäss nDSG und EU-DSGVO soweit anwendbar. Datenschutzerklärung: www.summitmedia.ch/datenschutzerklaerung
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern, Kanton Bern, Schweiz. Individuelle Vereinbarungen (z. B. NDA) mit abweichendem Recht oder Gerichtsstand gehen diesen AGB vor.
§ 12 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die deutsche Fassung ist massgebend.
Gstaad, 2026